Teilen Medienpolitische Forderungen des BVR
für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags

Film- und Fernsehwerke prägen maßgeblich das Selbstbild einer Nation. Gestaltet und verantwortet werden sie von Autoren und Regisseuren. Deren originäre Schöpfungskraft ist der Motor der Medienwirtschaft. Staatliche Unterstützung der Film- und Fernsehbranche kann sich deshalb nicht allein als Wirtschaftsförderung von Herstellern und Verwertern rechtfertigen und verstehen. Im Zentrum muss die Kultur- und die Kreativitätsförderung stehen, flankiert von einer ernst genommenen Innovationsförderung, die dazu beiträgt, neue Ideen, einfallsreiche Gestaltungskonzepte und Umsetzungsstrategien zu ermöglichen.

Leider hat sich der Fokus der deutschen Film- und Fernsehförderung in den letzten Jahren immer mehr verschoben hin zu einer Förderung von Distribution und Rechtehandel. Natürlich ist das wichtig. Doch im Zentrum jeglicher Kultur- und Medienproduktion sollten nicht Zirkulationsagenten stehen, sondern der tatsächlich werkschöpfende Vorgang. Von ihm geht Kreativität und Innovation aus, durch ihn bekommt das Werk, das Millionen bewegen soll, Gestalt. Erfolg haben Film- und Fernsehwerke nicht allein aufgrund gut gepflasterter Vertriebswege, sondern zu aller erst durch die ästhetische Gestalt des Werkes, für die der Regisseur verantwortlich ist.

Ziel einer zukunftsweisenden Kultur- und Medienpolitik muss es also sein, die Rahmenbe¬dingungen für schöpferisch gestaltende Arbeit zu verbessern. Nur auf ihrer Grundlage sind ausführende Investitionsprozesse überhaupt erst möglich. Ziel jeglicher staatlicher Unterstützung für die Film- und Fernsehbranche muss die Stimulierung kreativer Werkpro¬zesse sein. Dafür sollte die CDU-CSU/FDP-Regierung neue Anreize schaffen.

Es gilt, den Urheber und Schöpfer der Werkgestalt auch als Unternehmer in eigener Sache zu begreifen und dadurch neue Beschäftigungs- wie auch Partizipationsmodelle am Erfolg der Werkverwertung zu entwickeln. Dafür müssen die Voraussetzungen im Urheber- und im Sozialrecht verbessert werden. Die Urheberrechts-Novellierungen der letzten Jahre haben das leider viel zu häufig außer Acht gelassen.

Der BUNDESVERBAND DER FERNSEH- UND FILMREGISSEURE (BVR), der Berufsverband von mehr als 750 deutschsprachigen Film- und Fernsehwerkschöpfern hat dazu acht Thesen formuliert, die einen Weg beschreiben, mehr Kreativitäts- und Innovationsimpulse zu entfalten:

1. Urheberrecht und Schöpferprinzip stärken
Seit Jahren erfährt das deutsche Urheberrecht eine Erosion und Entwertung. Es sollte klar gestellt werden, dass nur der individuell und eigenschöpferisch tätige Gestalter Urheber sein kann. Ein Urheberrecht von Herstellern kann es schon allein aus rechtssystematischen Gründen nicht geben.

Die Akzeptanz des Urheberrechts beim Nutzer ist zu erhöhen. Sie wird ungleich höher ausfallen, wenn er weiß, dass der tatsächliche Werkschöpfer mit seinem Namen für das Werk zeichnet und dass er an den Erlösen partizipiert und nicht zuvorderst ein weitgehend anonym bleibender Hersteller oder die Handelsmarke eines Medienkonzerns, der sich als Rechteinhaber geriert.

Der Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung bei sehr erfolgreichen Werken ist für Urheber auszubauen. Erfolg sollte sich für ihn auch materiell lohnen. Das erhöht die Leistungsanreize und Entstehungsmöglichkeiten für weitere interessante Werke.

Die Verfügungsberechtigung des Filmurhebers über Form und Gestalt des Werkes darf nicht weiter eingeschränkt werden. Das Widerrufsrecht bei Verwertungen in früher unbekannten Nutzungsarten (§ 31a UrhG) muss auch Filmurhebern eingeräumt werden.

2. Kollektivvertragliche Rahmenbedingungen entwickeln
Es mag wie ein Widerspruch klingen, ist aber der richtige Weg: auch für selbständig tätige Urheber sind kollektivvertragliche Regelungen nützlich und notwendig. Viele Film- und Fernsehproduktionen in Deutschland vollziehen sich derzeit für Urheber wie für auf Produkti¬onsdauer Angestellte oft an der Grenze fairer Rahmenbedingungen.

So funktioniert das Konzept des gesetzlichen Anspruchs auf angemessene Vergütung für Urheber (§ 32 UrhG) bisher nicht. Der notwendigen Umsetzung in Form des Abschlusses gemeinsamer Vergütungsregeln (§ 36 UrhG) verweigern sich sowohl Produzenten wie auch Sender, ja, sogar öffentlich-rechtliche Anstalten. Notwendig ist es, auch Sender durch gesetzliche Feststellungen ihrer Passivlegitimation bei Auftragsproduktionen auf den Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln zu verpflichten. Ein Schlichterspruch nach § 36a UrhG sollte verbindlich sein.

3. Soziale Rahmenbedingungen für Filmschaffende verbessern
Die sozialen Bedingungen für freischaffende Urheber wie für abhängig auf kurze Produktionsdauer Beschäftigte sind aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen bei Film und Fernsehen nicht nur schwierig, sondern oft unzureichend. Der Bezug von ALG I für überwiegend kurzfristig Beschäftigte ist dringend zu reformieren. Die Definition der Kurzfristigkeit einer Beschäftigung im gerade neu gefassten § 123 Abs. SGB III ist völlig misslungen. Sie muss auf wenigstens 10 Wochen erweitert werden. Alternativ wäre das so genannte Schweizer Modell eine noch bessere Lösung.
Die Arbeitszeitregelungen bei Film- und Fernsehproduktionen stehen außerhalb jeglicher Norm. Sie sollten eine gesetzliche und EU-rechtliche Überprüfung und Begrenzung erfahren, da eine tarifvertragliche Regelung versagt.

4. Künstlersozialkasse stärken
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein lobenswertes Modell, um das uns die halbe Welt beneidet. Die KSK ist notwendig als zentrale soziale Absicherungsmöglichkeit für freiberuflich tätige Urheber. Sie darf nicht weiter geschwächt werden, sondern ist auszubauen. Die Beiträge zur KSK können nicht weiter gesenkt werden, will man nicht ihren Bestand grob fahrlässig gefährden.

Ausländische Künstler sollten hinsichtlich KSK-Abgabepflicht und Besteuerung inländischen Urhebern gleichgestellt bleiben. Es darf kein sozialer Wettbewerbsvorteil für ausländische Künstler entstehen.

5. Filmförderungsgesetz novellieren
Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) hat sich gut bewährt und sollte auch über 2012 hinaus fortgesetzt werden. Geprüft werden sollte eine neue Definition über eine Mindestbeschäftigung deutscher bzw. europäischer Urheber und Mitwirkender.

Das Filmförderungsgesetz (FFG) bedarf dringend einer grundlegenden Novellierung. Es erstickt unter den Selbstnützigkeitsansprüchen echter und vermeintlicher Einzahler. Sender sind – wie alle Nutzer deutscher Filme – auf gesetzlicher Grundlage zu Einzahlungen zu verpflichten. Die Verleihförderung sollte auf ein notwendiges Maß zurückgefahren werden. Produzenten erhalten einen zu geringen Anteil vom Einspiel.

Im Zentrum des FFG sollte die Förderung qualitätsvoller Filmwerke stehen. Bisher macht die Förderung von kreativer Gestaltung bei der FFA nur einen Bruchteil der Förderung aus. Das ist zu korrigieren, will der deutsche Film auf Dauer wettbewerbsfähig sein.

Die Referenzfilmförderung ist zu stärken, das heißt: auch die Autoren und Regisseure erfolgreicher Filme sind einzubeziehen.

Die kulturelle Filmförderung des BKM darf nicht ins Abseits geraten. Sie sollte ausgebaut werden.

6. Urheberrechtlichen Werkschutz erhöhen, Piraterie verhindern
Der Urheber verfügt über die Werkgestalt, und er ist an den Erträgnissen aus der Nutzung seiner Werke angemessen zu beteiligen. Diese Grundsätze des Urheberrechts wie auch ständiger BGH-Rechtsprechung müssen auch im digitalen Zeitalter gelten. Der Schutz geistigen Eigentums ist dringend zu verbessern. Die neue Bundesregierung ist aufgerufen, der massenhaften Verletzung der Erlaubnis zur Werknutzung im Internet Einhalt zu gebieten. Hier ist ein rechtsfreier Raum entstanden, der um sich greift und mit größter Selbstverständ¬lichkeit wuchert.
Der Piraterie im Internet muss durch ein abgestuftes Verfahren eines graduated response gestoppt werden. Den Eingriffen in die Verfügungsgewalt und in die Eigentumsrechte von Urhebern und Rechteinhabern kann die Bundesregierung nicht länger tatenlos zusehen. Frankreich hat mit dem HADOPI-Gesetz bereits Abhilfe geschaffen.

Eine Kulturflatrate ist hingegen kaum ein geeignetes Lösungsmodell. Über Primärrechte muss der Urheber oder der von ihm vertraglich ermächtigte Rechteinhaber verfügen können. Das bedeutet auch, gesetzlich sicherzustellen, dass der Urheber für diese Rechteeinräumungen angemessen vergütet wird.

7. Förderprogramme für Kreativwirtschaft ausbauen
Die begonnene Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung unter Federführung des BMWi sollte weitergeführt werden. Sie könnte etwa münden in KfW-Förderprogrammen für Überbrückungskredite bei Fernsehproduktionen und hätte ebenso Programme zur Förderung von Autoren und Regisseuren als Kleinstunternehmer zu enthalten, die neue Formate entwickeln und innovative Produktionskonzepte selbst verwirklichen. Insgesamt sollten mehr KfW-Programme für werkschöpferisch tätige Kleinstunternehmer zugänglich sein.

8. MEDIA-Programm der EU reformieren
Auf EU-Ebene ist das gegenwärtige MEDIA-Programm, das 2011 ausläuft, zu novellieren. Es ist teilweise ineffektiv und zu bürokratisch aufgebaut. Überkapazitäten etwa im Bereich der Förderung von Marketing- und Trainingsmaßnahmen könnten abgebaut, die direkte Unterstützung von Autoren, Regisseuren und kleineren Produktionsfirmen intensiviert werden. Neu diskutiert werden sollte ein europäischer Garantiefonds zur Produktionsförderung.
JK

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